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Gültig ab 10.08.2013


§1 Allgemeine Bestimmungen

  1. Der Teilnehmer ist sich der Art der Veranstaltung und der dabei bestehenden Risiken (Bewegung im Gelände, Sichtverhältnisse bei Nacht und Nebel, Kampf mit Polsterwaffen, Spezialeffekte) bewusst. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.
  2. Der Teilnehmer versichert, den zu erwartenden körperlichen, geistigen und seelische Belastungen der Veranstaltung gewachsen zu sein. Eine Fehleinschätzung dieser Belastungen seitens des Teilnehmers geht voll zu dessen Lasten. Sollten die Belastungen zu stark werden, ist der Teilnehmer verpflichtet, die Veranstaltung zu verlassen.
  3. Die Anmeldungsbestätigung gilt als Abschluss des Teilnahmevertrages bei Erfüllung von §5 /  Ziffer 1 / 3. Satz. Alle Nebenabreden und Änderungen des Teilnahmevertrages oder der AGB bedürfen der Schriftform und erlangen erst nach schriftlicher Bestätigung des Veranstalters Gültigkeit.
  4. Die Mitnahme von Tieren jeglicher Art ist nur nach Absprache mit dem Veranstalter und dessen Einverständnis erlaubt. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden die durch ein mitgeführtes Tier verursacht werden.
  5. Die Wirksamkeit der AGB bleibt von der eventuellen Unwirksamkeit einzelner Punkte unberührt.

§2 Sicherheit

  1. Der Teilnehmer ist verpflichtet, für die Sicherheit seiner Ausrüstung selbst zu sorgen und gefährliche Situationen für sich und andere und für die Umgebung zu vermeiden. Dazu zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich, die Verwendung von offenem Feuer an nicht dafür vorgesehenen Stellen und übermäßiger Alkoholgenuss.
  2. Der Teilnehmer ist verpflichtet, zur Sicherheitsüberprüfung unaufgefordert Polsterwaffen und andere potentiell gefährliche Gegenstände der Spielleitung (SL) vorzulegen und Spezialeffekte und andere potentiell gefährliche beabsichtigte Handlungen mit ihr abzusprechen. Die Verwendung von nicht zugelassenen Waffen oder Ausrüstungsgegenständen ist nicht statthaft.
  3. Den Anweisungen der SL und ihrer Erfüllungsgehilfen ist unbedingt Folge zu leisten.
  4. Teilnehmer, die sich den Anweisungen der SL widersetzen, Sachen oder Personen grob fahrlässig oder vorsätzlich gefährden oder sich grob spielstörend verhalten, können ohne Rückerstattung jeglicher Kosten sofort vom Spiel ausgeschlossen und ohne Pflicht des Veranstalters auf Abtransport vom Spielgelände verwiesen werden.

§3 Haftung

  1. Für Schäden, die dem Teilnehmer entstehen oder die er schuldhaft verursacht, ist er selbst in vollem Umfang verantwortlich. Die Haftung des Veranstalters für Sach- und Personenschäden ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Veranstalters beschränkt.
  2. Eine Versicherung von Seiten des Veranstalters besteht nicht.

§4 Urheberrecht und Aufzeichnungen

Alle Rechte an Bild-, Ton-, Film und Videoaufnahmen sowie an der aufgeführten Handlung, verwendeten Materialien, Texten, Begriffen und Eigennamen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.

Der Teilnehmer ist berechtigt, für ausschließlich private, nichtkommerzielle Zwecke solche Aufnahmen zu machen und Materialien, Texte, Begriffe und Eigennamen zu verwenden, wenn dies nicht ausdrücklich vom Veranstalter ausgeschlossen wird. Werden private Aufnahmen vom Teilnehmer veröffentlicht, muss der Teilnehmer dem Veranstalter Kopien zur freien Nutzung zugänglich machen.

§5 Anmeldung, Nichtannahme, Absage, Rücktritt und Ausschluss von der Veranstaltung

  1. Die Teilnehmeranzahl ist begrenzt. Die Anmeldung erfolgt individuell und ist nicht übertragbar. Die Anmeldung ist erst vollständig, wenn sowohl die Anmeldung als auch der Con-Beitrag fristgerecht beim Veranstalter eingegangen sind.
  2. Teilnehmer unter 18 Jahren benötigen zur Anmeldung eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten. Für Teilnehmer unter 16 Jahren muss von den Erziehungsberechtigten darüber hinaus schriftlich für die Dauer der Veranstaltung eine Aufsichtsperson benannt werden.
  3. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Spieler ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Bereits gezahlte Con-Beiträge werden in diesem Fall in voller Höhe zurückerstattet.
  4. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne Angabe von Gründen die Veranstaltung abzusagen. Bereits gezahlte Con-Beiträge werden in diesem Fall in voller Höhe zurückerstattet. Weitere Forderungen seitens des Teilnehmers sind in diesem Fall ausgeschlossen.
  5. Bei Rücktritt eines Teilnehmers bis mindestens 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung wird der Con-Beitrag zu 50%, bis mindestens 14 Tage vorher zu 75% zurückerstattet. Der Rest wird als Aufwandsentschädigung zur Deckung der entstandenen Unkosten einbehalten.
  6. Teilnehmer, die später als 7 Tage vor Beginn von der Veranstaltung zurücktreten, die nicht zur Veranstaltung antreten, die von der SL aufgrund §2 / Ziffer 4 von der Veranstaltung ausgeschlossen werden oder aufgrund eigener Entscheidung oder objektiver Ursachen ausscheiden, haben keinen Anspruch auf Rückerstattung des Con-Beitrages.

§6 Hinweis nach dem Datenschutzgesetz

  1. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten bei Eingang seiner Anmeldung in einer Kundendatei gesammelt und auf unbestimmte Zeit gespeichert werden.
  2. Daten zum Gesundheitszustand des Teilnehmers sind freiwillig und werden vertraulich behandelt.
  3. Eine Weitergabe der persönlichen Daten der Teilnehmer an Dritte erfolgt nicht.

§7 Handlungen die nicht geduldet werden / verboten sind

  1. Die Schlachtung von mitgebrachten realen Nutz-/Tieren ist verboten. Bei einer Zuwiderhandlung wird der Teilnehmer sofort des Veranstaltungsortes verwiesen und es wird nicht für dadurch für ihn entstehende Kosten gehaftet.
  2. Darstellerische Handlungen von sexuellen Übergriffen bis hin zu „Vergewaltigungs“-Szenen werden nicht geduldet. Dies kann je nach Verstoß bis zum Ausschluss der Teilnehmer führen.